"Bitte die Unterschrift fälschen"
Wenn der Vater gestorben ist, gibt es neben dem Abschied nehmen und trauern auch viel zu tun. U.a. müssen z.B. Rechnungen bezahlt werden. Wenn man dann in der glücklichen Lage ist, dass auf dem Konto vom Vater auch Geld ist und man zudem die Kontokarte und Geheimnummer hat, denkt man, ist doch alles kein Problem. Ist es aber doch!! Ohne Vollmacht läuft da gar nichts. Ich habe aber nun mal keine Vollmacht und kann kein Geld von dem Konto auf ein anderes Konto überweisen.
Gestern startete ich einen weiteren Versuch, ausgestattet mit der Sterbeurkunde. Auch das half nicht wirklich weiter. Ohne Vollmacht geht´s nicht. Nach einigem hartnäckigem Nachfragen erhielt ich dann den Hinweis, ich könnte ja die Unterschrift fälschen..., das würde nicht so genau geprüft. Auch bei einer weiteren Filiale dieser Bank derselbe Tipp: unterschreiben Sie doch so ähnlich wie ihr Vater das getan hat, das fällt schon nicht auf.
Finde ich schon komisch, dass es dann einfacher ist, Geld vom Konto abzuheben (wo ja keiner mehr prüfen kann, wo es dann hingegangen ist) als es (dann später nachprüfbar) auf ein anderes Konto zu überweisen....
Ich kann nur jedem den Tipp geben, sich möglichst frühzeitig mit den Eltern oder auch Partner auf die Ausstellung einer Vollmacht zu verständigen, man weiss ja nie...
Gestern startete ich einen weiteren Versuch, ausgestattet mit der Sterbeurkunde. Auch das half nicht wirklich weiter. Ohne Vollmacht geht´s nicht. Nach einigem hartnäckigem Nachfragen erhielt ich dann den Hinweis, ich könnte ja die Unterschrift fälschen..., das würde nicht so genau geprüft. Auch bei einer weiteren Filiale dieser Bank derselbe Tipp: unterschreiben Sie doch so ähnlich wie ihr Vater das getan hat, das fällt schon nicht auf.
Finde ich schon komisch, dass es dann einfacher ist, Geld vom Konto abzuheben (wo ja keiner mehr prüfen kann, wo es dann hingegangen ist) als es (dann später nachprüfbar) auf ein anderes Konto zu überweisen....
Ich kann nur jedem den Tipp geben, sich möglichst frühzeitig mit den Eltern oder auch Partner auf die Ausstellung einer Vollmacht zu verständigen, man weiss ja nie...
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