18 Februar 2012

Spaß mit der Bahn (2)

"Das Reservierungsentgelt können wir Ihnen nicht gutschreiben, da Reservierungen laut Tarif nicht erstattungsfähig sind."

So lautet die Antwort der Bahn auf meine Bitte, mir die die 8,00 € zu erstatten,
die sie mir für eine Reservierung berechnet haben, die ich gar nicht haben will und auch nicht in Auftrag gegeben habe.
Ich muss wohl mal in den Tarifen der Deutschen Bahn nachschauen, ob sie einem Kunden Leistungen berechnen dürfen, die dieser gar nicht bestellt hat...?!
Meine Antwortmail ist unterwegs, ich bin mal gespannt...

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3 Comments:

Anonymous Frau Momo said...

Pass auf, das Du nicht auch noch für die nicht gebuchten Verspätungen zahlen mußt, das wird dann vermutlich richtig teuer :-)

18. Februar 2012 um 18:49  
Blogger joos said...

Ja, mal gucken, was die Bahn sich noch alles so einfallen lässt, um an unser Geld zu kommen...

19. Februar 2012 um 19:27  
Anonymous Faith said...

Das ist doch wieder typisch DB.

Mir wollte ein Fahrkartenkontrolleur eine Strafzahlung aufbrummen, weil ich ein Gruppen-Ticket gelöst habe und von meinem Bahnhof aus eine Haltestelle allein gefahren bin, wo dann der Rest der Gruppe zugestiegen ist.
Gott sei Dank haben Mitreisende das mitbekommen und lautstark dagegen protestiert, somit musste er nachgeben. :D

20. Februar 2012 um 19:27  

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